Beweislast bei Unstimmigkeiten

 

1. Bei Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit

Kommt es wegen überdurchschnittlich hoher Betriebskosten zum Rechtsstreit, muss der Vermieter darlegen und beweisen, dass er wirtschaftlich und sparsam gehandelt hat (Loth/Pinnau, Betriebskosten im sozialen Wohnungsbau, Grundeigentum-Verlag GmbH, 1992).

2. Bei ungewöhnlich hohem Verbrauch

Auch insoweit trägt der Vermieter das Risiko, dass die jeweiligen Kosten richtig erfasst sind. Ist zum Beispiel ein unerklärlich hoher Wasserverbrauch aufgetreten, muss der Vermieter darlegen und beweisen, dass das Leitungssystem einwandfrei arbeitet, dass die Messgeräte fehlerfrei arbeiten, dass die Messgeräte richtig abgelesen und das die Daten richtig erfasst worden sind (LG Mannheim ZMR 89, 336).

3. Hohe Gartenpflegekosten

Bestreite der Mieter die Erforderlichkeit der geforderten Gartenpflegekosten, so muss der Vermieter die Erforderlichkeit nachweisen (AG Tübingen WuM 91, 122).

4. Heizkosten

Der Vermieter trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, wieviel Brennstoff zu Beginn und wieviel am Ende der Heizperiode im Vorratsbehälter war (LG Aachen WuM 83, 62; LG Wuppertal WuM 79, 14).

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