Die Kosten des Betriebs der Antennenanlage

 

 a) Gemeinschaftsantennenanlage

Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebssicherheit sowie der Einstellung durch einen Fachmann; ebenso die Miete für eine Antennenanlage.

Die Kosten eines Antennenwartungsvertrages gehören auch dazu, allerdings dürfen Reparaturen nicht umgelegt werden.

b) Breitbandkabelnetz (Kabelfernsehen)

Hierzu gehören die Wartungskosten und der Betriebsstrom für das Hausverteilernetz, die monatliche Grundgebühr, nicht aber die einmalige Anschlussgebühr.


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