Die laufenden
öffentlichen Lasten des Grundstücks
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Das ist in erster Linie die Grundsteuer.
Wichtig: |
1. Hat das Gebäude eine gemischte Nutzung, d.h., es gibt
neben den Wohnungen auch Gewerberäume, dann muss der Vermieter
für die Gewerberäume eine höhere Grundsteuer zahlen, da diese nach
der Höhe der Mieteinnahmen festgesetzt wird. Es darf aber nur der Teil,
der auf die Wohnungen entfällt, auf die Wohnraummieter umgelegt werden
(LG Frankfurt WuM 86, 234).
2. Erhöht sich die Grundsteuer, so darf der Vermieter auch die erhöhten Steuern (anteilig) auf die Mieter umlegen, wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass Grundsteuern neben der Miete zu zahlen sind (OLG Karlsruhe RE WuM 81, 56). |
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