Die Kosten der Straßenreinigung und Müllabfuhr

 

Tip: Sehen Sie auch hier die Rechnungen bzw. Abgabebescheide ein! Prüfen Sie, ob die abgerechneten Mülltonnen überhaupt in der Menge gebraucht werden.

Nicht hierher gehören die Kosten für die Abfuhr von Bauschutt oder Gartenabfällen. Problematisch sind Sperrmüll- und Entrümpelungskosten:

Sperrmüllkosten dürfen nur dann umgelegt werden, wenn sie im Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung anfallen. Lose Sperrmüllplätze in einer Wohnanlage entsprechen dieser Voraussetzung nicht. Etwas anderes gilt, wenn der Vermieter Räume für die Sperrmüllsammlung zur Verfügung stellt. 

Entrümpelungskosten entstehen dagegen hauptsächlich durch das Ausräumen von Wohnungen bzw. Kellern ehemaliger Mieter. Hier muss der Vermieter auf jeden Fall den Verursacher in Anspruch nehmen; die Kosten können nicht umgelegt werden.

Wenn auf dem Grundstück Parkplätze vermietet sind, muss der Vermieter die anteiligen Kosten für die Straßenreinigung herausrechnen, sofern die Straßenreinigungsgebühren nach der Grundstücksfläche berechnet werden.

Zu den Kosten der Straßenreinigung gehören auch die Kosten der Schnee- und Eisbeseitigung. Die Preise hierfür liegen in Berlin zur Zeit - je nach zu reinigender Fläche - zwischen 6 und 8 DM (inkl. Mwst.) pro Quadratmeter pro Saison. 


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