Was ist bei der Buchung zu beachten?

 

1. Erst nach der Abklärung aller Fragen und Unklarheiten, lassen Sie vom Reisebüro die Reiseanmeldung vornehmen.

2. Achten Sie darauf, dass in das Reiseanmeldungsformular und später in der Buchungsbestätigung all das aufgenommen ist, was Gegenstand des Beratungsgesprächs war.

Hinweis:
Verlangen Sie eine Kopie der internen Buchungsbestätigung. So können Sie überprüfen, ob alles richtig beim Reiseveranstalter "angekommen" ist.

3. Wenn Sie Abweichungen von den besprochenen Reisewünschen feststellen, müssen Sie diese schnellstmöglich beanstanden, damit der Fehler korrigiert werden kann.

4. Solange Ihnen der Reiseveranstalter keinen Originalsicherungsschein übergeben hat, darf er keine Anzahlung auf den Reisepreis verlangen. Mit dem Sicherungsschein wird dem Reisenden durch eine Bankbürgschaft oder durch eine Versicherung bestätigt, dass ihm der volle Reisepreis und die notwendigen Kosten für die Rückreise erstattet werden, falls der Reiseveranstalter Konkurs anmeldet oder zahlungsunfähig wird. 

Achtung:
Wenn Sie keinen Sicherungsschein erhalten, haben Sie das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten (ohne Kosten!) und u.U. einen Anspruch auf Schadensersatz.
Hinweis:
Unter der Rubrik 'Nützliche Links' befindet sich eine Internetadresse, auf der Sie überprüfen können, ob Ihr Reiseveranstalter gegen Zahlungsunfähigkeit abgesichert ist.

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