Einige Beispiele für Katalogtexte

 

In den Katalogen und Prospekten der Reiseveranstalter finden sich Beschreibungen des Ferienortes, des Hotels und der sonstigen Leistungen. Diese Beschreibungen sind allerdings oftmals "geschönt". Auch im Reiserecht gilt schließlich, dass keiner etwas geschenkt bekommt. Auch noch so gute und "unverdächtig" klingende Beschreibung werden zunächst von den Juristen der Veranstalter überprüft und erst nach deren "Genehmigung" in die Kataloge übernommen.

Hier einige Beispiele:

"zentrale Lage"/"verkehrsgünstige Lage": Hinter dieser Beschreibung scheint sich nichts negatives zu verbergen, gleichwohl ist dies die gängige Umschreibung für Verkehrslärm in der Umgebung des Hotels.

"aufstrebender Ort": Unterentwickelte und unterversorgte Umgebung mit vielen Baustellen; Straßen und Wege sind in einem sehr schlechten Zustand, ebenso die Häuser der Umgebung.

"Hotel direkt am Meer": Wenn der Prospekt die Lage des Hotels mit "direkt am Meer" beschreibt, ohne weitere Zusätze, so können Sie davon ausgehen, dass kein Badestrand vorhanden ist. Vielleicht liegt das Hotel am Hafen oder an einer Steilküste.

"Lebhaft, munter und fröhlich": bedeutet, dass Sie unmittelbar dem Touristenrummel ausgesetzt sind, so dass Sie nicht von einem Erholungsurlaub ausgehen können.

"In der Nähe des Airports" - "In der Nähe des Flughafens" "Der internationale Flughafen befindet sich in der Nähe": Das Hotel liegt in der Einflug- bzw. Abflugschneise eines Flughafens; Flugbetrieb Tag und (evtl.) Nacht.

"Zimmer zur Meeresseite": Zwar sind hier die Zimmer des Hotels zum Meer hin gerichtet, jedoch haben diese keinen Meeresblick, da entweder Häuser oder eine üppige Vegetation zwischen Hotel und Meer den direkten Blick aufs Wasser versperren.

"Natürlicher - naturbelassener Strand": Der Strand wird sich selbst überlassen. Sie müssen damit rechnen, am Strand Abfall, wie z.B. auch Flaschenglasscherben und ähnliches vorzufinden. Sehr oft ist diese Umschreibung ein Hinweis auf einen Strand, in dessen unmittelbarer Nähe Abwasserzuläufe ins Meer führen.

"Beheizbarer Swimmingpool": Zwar sind die technischen Voraussetzungen für die Beheizung des Badewassers vorhanden, doch will der Veranstalter nicht garantieren, dass das Wasser tatsächlich erwärmt wird.

"Die Einrichtung der Zimmer ist freundlich und zweckmäßig": Die Wände sind eventuell nur gekalkt; der Fußboden gekachelt. Die Zimmer erinnern an den Komfort einer Jugendherberge. Eine zweckmäßige Einrichtung ist also eher etwas für solche Reisende, die genügsam sind.

Wichtig: Wenn Sie nach dem Studieren der Prospekte unsicher geworden sind, was die Beschreibung bedeutet, sollten Sie dem Reiseveranstalter bzw. dem Reisebüro gezielte Fragen stellen und sich bei Zweifeln die Ausstattung, Lage des Hotels (ruhig, am eigenen Badestrand usw.), Lage der Zimmer (nach Süden, Blick aufs Meer usw.) schriftlich zusichern lassen (in der Buchungsbestätigung). Hat der Reiseveranstalter Ihnen das Vorhandensein der gewünschten Eigenschaften zugesichert, muss er auf jeden Fall dafür einstehen, wenn sie fehlen.

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