Schufa - Eintrag löschen bzw. berichtigen

 

Besteht eine (negative) Eintragung bei der Schufa, stellt sich für den betroffenen Verbraucher die Frage, wie er den Eintrag löschen lassen oder auch berichtigen lassen kann.

1. Stellt sich heraus, dass ein Eintrag (Einträge, Daten) falsch oder veraltet ist bzw. sind, muss er gelöscht werden, es sei denn, die Schufa beweist das Gegenteil. In der Zwischenzeit darf die Schufa die Daten nicht weitergeben.

2. Die Schufa muss Einträge außerdem nach bestimmten Fristen löschen. Dazu gehören:

3. Wie kann die Löschung eines falschen Eintrags erreicht werden?

a) Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Schufa auch Fehler in ihrem Datenbestand aufweist. Um eine Berichtigung und / oder Löschung falscher Einträge zu erreichen, müssen Sie selbst tätig werden. Dazu müssen Sie sich an die zuständige SCHUFA-Geschäftsstelle wenden und verlangen (am besten schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein) die Löschung, Sperrung oder Berichtigung der falschen Daten.

Kann die SCHUFA die Richtigkeit der Daten nicht innerhalb einer angemessenen Frist überprüfen, erfolgt die Sperrung der beanstandeten Einträge bis zur Klärung der Angelegenheit.

b) Kommt die Schufa Ihrem berechtigten Verlangen nach Löschung eines falschen Eintrages nicht nach, bleibt dem Betroffenen nur noch die Möglichkeit, einen Anwalt einzuschalten und eventuell vor Gericht zu ziehen. Dies wird vor allem dann nötig sein, wenn durch den unrichtigen Schufaeintrag ein Schaden entstanden ist oder einzutreten droht, ein (zum Beispiel beim geplanten Hauskauf bzw. - bau).

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