Unterschied Kauf durch Privat oder Unternehmer

 

Die Frage, ob ein Kfz von einem privaten Verbraucher oder einem Unternehmer gekauft wird, spielt eine wichtige Rolle für den Umfang der Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung). Beim Kauf durch einen privaten Verbraucher (sog. Verbrauchsgüterkauf) muss der Verkäufer mindestens zwei Jahre für Sachmängel haften. Diese Haftung gilt übrigens nicht nur für Kfz, sondern für alle neuen Produkte. Dem Verkäufer ist es gegenüber dem privaten Kunden nicht erlaubt, diese Frist zu verkürzen oder zu umgehen. Kauft der private Kunde allerdings ein gebrauchtes Fahrzeug vom Händler, darf dieser die Haftung für Sachmängel auf ein Jahr begrenzen.

Anders verhält es sich, wenn ein Unternehmer als Käufer (eines neuen oder gebrauchten Kfz) auftritt: Hier darf der Verkäufer auch beim Neuwagenkauf seine Haftung per Vertrag auf ein Jahr begrenzen oder ggf. ganz ausschließen.

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