Rechte des privaten Käufers

 

Der private Käufer kann zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung wählen. Das bedeutet nichts anders, also dass er das Fahrzeug reparieren lassen oder gegen ein fehlerfreies Kfz tauschen kann.

Hinsichtlich einer Ersatzlieferung gibt es natürlich Grenzen. Ist der Mangel nur geringfügig, kommt sie nicht in Betracht. So z.B. bei einer defekten Glühbirne.

Grundsätzlich hat der Verkäufer zunächst das Recht zur Nachbesserung, wobei ihm regelmäßig nicht mehr als zwei Versuche zustehen.

Wird der Mangel durch die Nachbesserung nicht beseitigt und kommt auch eine Ersatzlieferung nicht in Frage, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten (= Geld zurück) oder den Kaufpreis mindern.

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