Unterschied Sachmangelhaftung / Hersteller-Garantie

 

Der Unterschied liegt darin, dass die Sachmängel-Haftung über die vom Hersteller gegebene Garantie hinausgeht. Die Sachmängel-Haftung ist im Gesetz (§ 437 BGB) geregelt und umfasst das gesamte Fahrzeug. Sie beinhaltet das Recht auf Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung, Rücktritt und Preisminderung. 
Wichtig ist, dass der Hersteller im Rahmen der Sachmängelhaftung immer nur für solche Mängel einstehen muss, die bei der Übergabe des Kfz bereits vorhanden waren. Dies gilt auch dann, wenn der Mangel erst später zum Vorschein kommt.

Dagegen ist die Garantie des Herstellers immer eine freiwillige Leistung, deren Umfang und Dauer von ihm bestimmt werden. Räumt der Hersteller eine Garantie (auf das gesamte Fahrzeug oder nur bestimmte Teile) ein, verspricht er damit für einen bestimmten Zeitraum die Haltbarkeit des Kfz oder einzelner Fahrzeugteile (z.B. Motor, Lack, Karosserie). Treten innerhalb dieser Frist Schäden auf, übernimmt der Hersteller die unentgeltliche Nachbesserung. Preisminderung oder gar Rücktritt vom Kaufvertrag sind regelmäßig keine Bestandteile einer Garantie.

Die Garantie eines Herstellers ist außerdem zumeist an bestimmte Bedingungen geknüpft (z.B. Wartung und Reparatur in einer Vertragswerkstatt).

Im Gegenteil zur Sachmängelhaftung muss der Hersteller im Rahmen einer Garantie auch für solche Fehler einstehen, die erst nach Übergabe des Kfz entstanden sind.

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