Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren

 

Ja, es gibt sie noch, die Ordnungswidrigkeiten, die bloß 5 Euro kosten, aber...

Verstoß (Nr. 22-27, 95a VVwV, 13-14a BKatV) Regelsatz/EURO Punkte
  Abbiegen ohne sich ordnungsgemäß oder rechtzeitig eingeordnet oder ohne vor dem Einordnen oder Abbiegen auf den nachfolgenden Verkehr geachtet zu haben (Nr. 22 VVwV) 10 -
...mit Gefährdung 30 -
...mit Sachbeschädigung 35 -
  Wendeverbot (Zeichen 272) nicht beachtet (Nr. 95a VVwV) 20 -
  Links abgebogen oder gewendet über durchgezogenen Linien oder Sperrflächen (Nr. 98.2 VVwV) 30 -
...mit Gefährdung 35 -
  Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zulassen und dadurch einen anderen gefährdet (Nr. 13 BKatV) 40 2
  Als Linksabbieger auf längs verlegten Schienen eingeordnet und dadurch ein Schienenfahrzeug behindert (Nr. 23 VVwV) 5 -
  Als auf der Fahrbahn abbiegender Radfahrer bei ausreichendem Raum nicht an der echten Seite des in gleicher Richtung abbiegenden Fahrzeugs geblieben 
(Nr. 24 VVwV)
10 -
...mit Behinderung 15 -
...mit Gefährdung  20 -
...mit Sachbeschädigung 25 -
  Als nach links abbiegender Radfahrer nicht abgestiegen, obwohl es die Verkehrslage erforderte, oder Radwegeführung nicht gefolgt (Nr. 25 VVwV) 10 -
...mit Behinderung 15 -
...mit Gefährdung 20 -
...mit Sachbeschädigung 25 -
  Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen (Nr. 26 VVwV) 10 -
  Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen (Nr. 27 VVwV) 10 -
...und dadurch einen anderen gefährdet (Nr.13a BKatV) 40 2
  Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet (Nr. 14 BKatV) 40 2
  Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet (Nr. 14a BKatV) 50 2

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