Was es sonst zu ahnden gibt...
|
laufende Nr. | Verstoß | Regelsatz/EUR | Punkte | ||
VVwV |
BKatV |
||||
43 |
- |
Beim Ein- oder Aussteigen einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet | 10 | - | |
...mit Sachbeschädigung | 25 | - | |||
44 | - | Fahrzeug verlassen, ohne die nötigen Maßnahmen getroffen zu haben, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden | 15 | - | |
...mit Sachbeschädigung | 25 | - | |||
71 | - | Trotz vorhandenen Gehwegs oder Seitenstreifens auf der Fahrbahn oder außerhalb geschlossener Ortschaften nicht am linken Fahrbahnrand gegangen | 5 | - | |
72 | - | Fahrbahn ohne Beachtung des Fahrzeugverkehrs oder nicht zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung oder an nicht vorgesehener Stelle überschritten und einen anderen gefährdet | 5 | - | |
...mit Sachbeschädigung | 10 | - | |||
74 | - | Bei Benutzung eines Fahrzeugs unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigungen verursacht | 10 | - | |
75 | - | Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt | 20 | - | |
76 | - | Straße beschmutzt oder benetzt, obwohl dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden konnte | 10 | - | |
77 | - | Verkehrwidrigen Zustand nicht oder nicht rechtzeitig beseitigt oder nicht ausreichend kenntlich gemacht | 10 | - | |
- | 32 | Gegenstand auf eine Straße gebracht oder dort liegengelassen, obwohl dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden konnte | 40 | 1 | |
78 | - | Gefährliches Gerät nicht wirksam verkleidet | 5 | - | |
81 | - | Bei Arbeiten außerhalb von Gehwegen oder Absperrungen auffällige Warnkleidung nicht getragen | 5 | - | |
84 | - | Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein oder gelbes Blinklicht mißbräuchlich verwendet | 20 | - | |
85 | - | Einem Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet hatte, nicht sofort freie Bahn geschaffen | 20 | - | |
104 | - | Durch Absperrgerät abgesperrte Straßenfläche befahren | 5 | - | |
105 | - | Genehmigungs- oder Erlaubnisbescheid nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt | 10 | - | |
28 | - | Aus einen Grundstück, einem Fußgängerbereich, einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße oder von einem anderen Straßenteil oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn eingefahren oder vom Fahrbahnrand angefahren und dadurch einen anderen gefährdet | 30 | - | |
...mit Sachbeschädigung | 38 | - | |||
29 | - | Beim Fahren in oder aus einer Parklücke stehendes Fahrzeug beschädigt | 20 | - | |
30 | - | Trotz stockenden Verkehrs in eine Kreuzung oder Einmündung eingefahren und dadurch einen anderen behindert | 20 | - | |
30a | - | Bei stockenden Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen eine vorschriftsmäßige Gasse nicht gebildet | 40 | - | |
93 | - | Als Radfahrer oder Führer eines motorisierten Zweiradfahrzeugs auf einem gemeinsamen Rad- und Gehweg auf einen Fußgänger nicht Rücksicht genommen | 10 | - | |
...mit Behinderung | 15 | - | |||
...mit Gefährdung | 20 | - | |||
...mit Sachbeschädigung | 25 | - | |||
- | 28 | Als Veranstalter erlaubnispflichtige Veranstaltung ohne Erlaubnis durchgeführt | 40 | 1 | |
- | 30 | Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren | 40 | 1 | |
- |
31 |
Als Halter das das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet oder zugelassen | 200 | 1 |
nach oben | vorhergehende Seite
© alle Rechte vorbehalten, www.internetratgeber-recht.de