(Ampel-) Lichtzeichenverstöße als Bußgeldtatbestand

 

Die Behörden sagen Lichtzeichenanlage (LZA). Wir sagen Ampel.

Verstoß     (Nr.83 VVwV und Nr. 34, 35 BKatV) Regelsatz/
EURO
Punkte Fahrverbot
  Als Fußgänger rotes Wechsellichtzeichen nicht befolgt oder den Weg beim Überschreiten der Fahrbahn beim Wechsel von Grün auf Rot nicht zügig fortgesetzt  5 - -
...mit Sachbeschädigung 10 - -
  Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil... 15 - -
 ...aus einem anderen als dem rechten Fahrstreifen abgebogen
...den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegen, behindert  35 - -
  An der Haltlinie (Zeichen 294) trotz Rotlicht nicht gehalten und dadurch einen anderen gefährdet 50 3 -
  Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt  50 3 -
...mit Gefährdung oder Sachbeschädigung  125 4 1 Monat
..bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 125 4 1 Monat
...mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 200 4 1 Monat
  Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil... 50 3 -
...vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten
...den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60 1 -
...den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen 60 3 -
...behindert
...gefährdet 75 3 -

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