(Ampel-) Lichtzeichenverstöße
als Bußgeldtatbestand
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Die Behörden sagen Lichtzeichenanlage (LZA). Wir sagen Ampel.
Verstoß (Nr.83 VVwV und Nr. 34, 35 BKatV) | Regelsatz/ EURO |
Punkte | Fahrverbot | |
Als Fußgänger rotes Wechsellichtzeichen nicht befolgt oder den Weg beim Überschreiten der Fahrbahn beim Wechsel von Grün auf Rot nicht zügig fortgesetzt | 5 | - | - | |
...mit Sachbeschädigung | 10 | - | - | |
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil... | 15 | - | - | |
...aus einem anderen als dem rechten Fahrstreifen abgebogen | ||||
...den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegen, behindert | 35 | - | - | |
An der Haltlinie (Zeichen 294) trotz Rotlicht nicht gehalten und dadurch einen anderen gefährdet | 50 | 3 | - | |
Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt | 50 | 3 | - | |
...mit Gefährdung oder Sachbeschädigung | 125 | 4 | 1 Monat | |
..bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens | 125 | 4 | 1 Monat | |
...mit Gefährdung oder Sachbeschädigung | 200 | 4 | 1 Monat | |
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil... | 50 | 3 | - | |
...vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten | ||||
...den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet | 60 | 1 | - | |
...den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen | 60 | 3 | - | |
...behindert | ||||
...gefährdet | 75 | 3 | - |
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