Papiere, Auflagen und Betriebsverbote

 

 

  laufende Nr. Verstoß Regelsatz/EUR Punkte
VVwV BKatV
  105 - Genehmigungs- oder Erlaubnisbescheid nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 10
  106 -    Führerschein oder Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 10

 

140

-

Zulassungsschein, Führerschein, Fahrausweis oder die Übersetzung des ausländischen Zulassungsscheins oder Fahrausweises nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt

10
  107 -   Einer vollziehbaren Auflage nicht nachgekommen, unter der die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis erteilt hat (Beispiel: Brille) 25
  108 -

Einer Pflicht zur Ablieferung oder zur Vorlage eines Führerscheins nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen

25
  108b  - Fahrzeugschein, vorgeschriebene Urkunde oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 10
  109 -

  Gegen die Meldepflicht bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, gegen die Antrags- oder Anzeigepflicht bei Standortänderung, Veräußerung oder Erwerb des Fahrzeugs oder gegen die Anzeige- oder Vorlagepflicht bei Dauerstillegung des Fahrzeugs oder gegen die Pflicht, das Kennzeichen entstempeln zu lassen, verstoßen oder Verwertungsnachweis oder Verbleibserklärung nicht oder nicht vorschriftsmäßig vorgelegt oder abgegeben

15
  111 - Gegen die Pflicht zur Verwendung von Fahrzeugscheinheften oder über die Vornahme von Eintragungen in diese Hefte oder in die bei der Zuteilung von Kurzeitkennzeichen ausgegebenen Scheine oder über die Ablieferung von roten Kennzeichen oder Fahrzeugscheinheften verstoßen  10
  112 -

Gegen die Pflicht zum Führen, Aufbewahren oder Aushändigen von Aufzeichnungen über Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten verstoßen

25
  134b - Bescheinigung über die Prüfung des Geschwindigkeitsbegrenzers nicht mitgeführt oder nicht ausgehändigt 10
  137 -

Urkunde über eine Ausnahmegenehmigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 

10
  138 -

Als Fahrzeugführer, ohne Halter zu sein, einer vollziehbaren Auflage einer Ausnahmegenehmigung nicht nachgekommen

15
  141 - Einer vollziehbaren Auflage des internationalen Kraftfahrzeugverkehrs nicht nachgekommen 25
  - 41 Einer den Verkehr verbietenden oder beschränkenden Anordnung, die öffentlich bekanntgemacht wurde, zuwidergehandelt  40 / 1
  - 42 Mit  Arbeiten begonnen, ohne zuvor Anordnungen eingeholt zu haben, diese Anordnungen nicht befolgt oder Lichtzeichenanlage nicht bedient 75 / 1
  - 43 Vollziehbare Auflage einer Ausnahmegenehmigung oder Erlaubnis nicht befolgt 40 / 1
  - 65 Als Halter einer vollziehbaren Auflage einer Ausnahmegenehmigung nicht nachgekommen 50 / 1
  - 46

Als Halter oder Eigentümer einem Verbot, ein Fahrzeug in Betrieb zu setzen, zuwidergehandelt oder Beschränkungen nicht beachtet

50 / 1
  - 47 Betriebsverbot wegen Verstoßes gegen die Pflichten beim Erwerb des Fahrzeugs nicht beachtet 40 / 1
  - 48

Betriebsverbot oder -beschränkung wegen Fehlens einer gültigen Prüfplakette oder prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild nicht beachtet

40 / 1 
  -

49


49a

Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis auf einer öffentlichen Straße oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Zulassungszeitraums auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt 50 / 3
...auf einer öffentliche Straße abgestellt 40 / 3
  - 49b Kurzeitkennzeichen an mehr als einem Fahrzeug verwendet 50 / 3
  - 52 Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, nicht ausgehändigt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt 50 / 1
  - 66 Kraftfahrzeug trotz eines Verkehrsverbots innerhalb der Verbotszeiten länger als 15 Minuten geführt 40 / 1
  - 67

Als Halter die Führung eines Kraftfahrzeugs trotz eines Verkehrsverbots innerhalb der Verbotszeiten länger als 15 Minuten zugelassen

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