Kennzeichen
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laufende Nr. | Verstoß | Regelsatz/EUR Punkte | ||
VVwV | BKatV | |||
110 | - |
Einer Vorschrift über amtliche oder rote Kennzeichen an Fahrzeugen zuwidergehandelt |
10 | |
111 | - | Gegen
die Pflicht zur Ablieferung des roten Kennzeichens oder des besonderen
Fahrzeugscheins oder zur Verwendung des besonderen Fahrzeugscheins oder
zur Vornahme von Eintragungen in diesen Schein verstoßen |
10 | |
139 | - |
An einem ausländischen Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger... |
10 |
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...das heimische Kennzeichen oder Nationalitätszeichen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über deren Anbringung geführt | ||||
...das Nationalitätszeichen nicht geführt | 15 | |||
115 | - |
Einer Vorschrift über Versicherungskennzeichen
an Fahrzeugen zuwidergehandelt |
5 | |
69.3 | - | Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass das vorgeschriebene Kennzeichen stets gut lesbar war | 5 | |
- | 48 |
Betriebsverbot
oder -beschränkung wegen Fehlens einer gültigen Prüfplakette nicht
beachtet |
40 / 1 | |
- | 49
49a |
Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Zulassungszeitraums auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt | 50 / 3 | |
...auf einer öffentlichen Straße abgestellt | 40 / 3 | |||
- | 49b | Kurzeitkennzeichen an mehr als einem Fahrzeug verwendet | 50 / 3 | |
- | 64d | Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder das Kurzzeitkennzeichen fehlte | 40 / 1 | |
- | 64e | Kennzeichen mit Glas, Folie oder ähnlichen Abdeckungen versehen * | 40 / 1 | |
- | 64f | An einem ausländischen Kraftfahrzeug oder Kfz-Anhänger das vorgeschriebene heimische Kennzeichen nicht geführt | 40 / 1 |
* Achtung: Sie können sich gegebenenfalls auch wegen Kennzeichenmissbrauchs strafbar machen [mehr dazu] !
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