Blinker, Licht- und Warnzeichen
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Verstöße und ihre Folgen:
laufende Nr. |
Verstoß |
Regelsatz/EUR | Punkte | ||
VVwV | BKatV | ||||
17 | - | Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt | 10 | - | |
46 | - | Während des Abschleppens Warnblinklicht nicht eingeschaltet | 5 | - | |
48 | - | Missbräuchlich Schall- oder Leuchtzeichen gegeben und dadurch einen anderen belästigt oder Schallzeichen gegeben, die aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen | 10 | - | |
49 | - | Als Führer eines Schulbusses Warnblinklicht nicht eingeschaltet, solange Kinder ein- und aussteigen | 10 | - | |
50 | - | Warnblinklicht missbräuchlich eingeschaltet | 5 | - | |
51 | - | Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten, oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt | 10 | - | |
...mit Gefährdung | 15 | - | |||
...mit Sachbeschädigung | 35 | - | |||
52 | - | Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren | 10 | - | |
...mit Gefährdung | 15 | - | |||
...mit Sachbeschädigung | 35 | - | |||
53 | - | Bei erheblicher Sichtbehinderung durch, Nebel, Schneefall oder regen innerhalb geschlosssner Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren | 25 | - | |
...mit Sachbeschädigung | 35 | - | |||
- | 16 | Bei erheblicher Sichtbehinderung durch, Nebel, Schneefall oder regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren | 40 | 1 | |
54 | - | Haltendes mehrspuriges Fahrzeug nicht oder nicht wie vorgeschrieben beleuchtet oder kenntlich gemacht | 20 | - | |
...mit Sachbeschädigung | 35 | - | |||
- | 15 | Liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht oder nicht wie vorgeschrieben abgesichert, beleuchtet oder kenntlich gemacht und dadurch einen anderen gefährdet | 40 | 1 |
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