Drogen im Straßenverkehr

 

Vorsicht! Wer im Auto mit einem Joint (sei er auch nur auf Vorrat im Handschuhfach) erwischt wird riskiert eine MPU und  den Entzug der Fahrerlaubnis. Ist der Fahrer berauscht, gibt es jedenfalls ein Bußgeld, gegebenenfalls hat er sich strafbar gemacht. Siehe hierzu auch das Thema "Straftaten im Straßenverkehr". Schauen Sie auch einmal bei Alkohol rein [mehr dazu].  

Besonderheiten gelten bei Führerscheinneulingen während der Probezeit [mehr dazu].

Soweit nicht schon vom Strafgericht die Fahrerlaubnis entzogen wird, so doch möglichwerweise von der Straßenverkehrsbehörde [mehr dazu].

Verstoß

Verbot

Regelsatz/EUR

 Punkte 

Fahrverbot  

 

Kraftfahrzeug geführt unter der Wirkung eines berauschenden Mittels (Cannabis, Heroin, Kokain, Amphetamine) (Nr. 70 BKatV)

§ 24a Abs. 2 StVG 250  4 1 Monat
  ...bei Eintragung von bereits einer Entscheidung im Verkehrszentralregister (Nr. 70.1BKatV)  § 24a Abs. 2 StVG 500  4 3 Monate
 

 ...bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen wegen Rauschmittelverstößen (Nr. 70.2 BKatV) 

§ 24a Abs. 2 StVG 750  4 3 Monate
Achtung: Gegebenenfalls haben Sie sich strafbar gemacht! [mehr dazu]

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