Fußgängerpflichten

 

Auch die Fußgänger können einiges falsch machen. Nicht so teuer... 

Verstoß

Regelsatz/EUR

  Trotz vorhandenen Gehwegs oder Seitenstreifens auf der Fahrbahn oder außerhalb geschlossener Ortschaften nicht am linken Fahrbahnrand gegangen (Nr. 71 VVwV) 5
  Fahrbahn ohne Beachtung des Fahrzeugverkehrs oder nicht zügig auf dem kürzesten Weg Weg quer zur Fahrtrichtung oder an nicht vorgesehner Stelle überschritten (Nr. 72 VVwV) 5
 ...mit Gefährdung
...mit Sachbeschädigung 10
  Als Fußgänger rotes Wechsellichtzeichen nicht befolgt oder den Weg beim Überschreiten der Fahrbahn beim Wechsel von Grün auf Rot nicht zügig fortgesetzt (Nr. 83 VVwV) 5
...mit Sachbeschädigung 10

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