Fußgängerpflichten
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Auch die Fußgänger können einiges falsch machen. Nicht so teuer...
Verstoß |
Regelsatz/EUR |
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Trotz vorhandenen Gehwegs oder Seitenstreifens auf der Fahrbahn oder außerhalb geschlossener Ortschaften nicht am linken Fahrbahnrand gegangen (Nr. 71 VVwV) | 5 | |
Fahrbahn ohne Beachtung des Fahrzeugverkehrs oder nicht zügig auf dem kürzesten Weg Weg quer zur Fahrtrichtung oder an nicht vorgesehner Stelle überschritten (Nr. 72 VVwV) | 5 | |
...mit Gefährdung | ||
...mit Sachbeschädigung | 10 | |
Als Fußgänger rotes Wechsellichtzeichen nicht befolgt oder den Weg beim Überschreiten der Fahrbahn beim Wechsel von Grün auf Rot nicht zügig fortgesetzt (Nr. 83 VVwV) | 5 | |
...mit Sachbeschädigung | 10 |
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