Erhöhung der Regelsätze des Bußgeldkataloges

 

Sind Sie ein kleiner oder großer Rowdy? Dann müssen Sie gegebenenfalls mit einer Erhöhung des Bußgeldes (nicht des Verwarnungsgeldes) rechnen. Hierzu zwei Tabellen:

1. Ist die Gefährdung oder Sachbeschädigung im Grundtatbestand des Bußgeldkatalogs (BKatV) nicht geregelt, kann es Sie jetzt treffen: 

Regelsatz des Grundtatbestands/EUR mit Gefährdung mit Sachbeschädigung
4 50 60
50 60 75
60 75 90
75 100 125
90 110 135
100 125 150
125 150 175
150 175 225
175 200 225
200 225 225

2. Enthält der Grundtatbestand bereits eine Gefährdung, führt ein Sachschaden zu folgender Erhöhung der Regelsätze: 

Regelsatz bei im Grundtatbestand enthaltener Gefährdung/EUR mit Sachbeschädigung
40 50
50 60
60 75
75 100

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