Verhalten gegenüber der Polizei bei einem Unfall oder bei der Begehung von Bußgeldtatbeständen

 

 

Die Polizei erledigt lediglich die ihr übertragenen Aufgaben. Seien Sie höflich und bestimmt gegenüber den Beamten. Lassen Sie den Unfall aufnehmen, wenn die Schuldfrage unklar ist.

Wenn Ihnen die Polizei einen Vorwurf macht, brauchen Sie sich nicht zu äußern. Ein Schweigen darf Ihnen später nicht zum Vorwurf gemacht werden.

Ihr Anwalt wird sich schon erklären. Wenn die Polizei meint, dass Sie schuld seien, müssen Sie sich nicht danach richten. Die Schuldfrage am Unfall oder die Berechtigung eines Bußgeldbescheides klärt ggf. der Richter. Es eilt also selten etwas. Die wesentlichen Fragen besprechen Sie dann ebenfalls mit Ihrem Rechtsanwalt.

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