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Verkehrsrecht aktuell: Bei 1,6 Promille ist medizinisch-psychologisches Gutachten geboten

Ein Autofahrer, der mit einem Promillewert von mindestens 1,6 erwischt wird, muss in jedem Fall ein medizinisch-psychologisches Gutachten beibringen. Andernfalls kann ihm der Führerschein dauerhaft entzogen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt in einem in der Fachzeitschrift «Neue Juristische Wochenschrift» veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Gerichte dürften bei 1,6 Promille und mehr davon ausgehen, dass der Betroffene grundsätzlich zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sei (Az.: 15 G 2293/01(V)).

Das Verwaltungsgericht bestätigte mit seinem Beschluss den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis eines Autofahrers. Der Mann war bei einer Alkoholkontrolle mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,9 Promille aufgefallen. Er war daraufhin wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs strafgerichtlich verurteilt worden. Zugleich entschied die Führerscheinbehörde, dass ihm mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis entzogen werde und er sich begutachten lassen müsse. Der Autofahrer hielt beides für überzogen.

Die Frankfurter Richter folgten ihm aber nicht. Sie befanden vielmehr, wer in diesen Fällen das Gutachten überhaupt nicht oder auch nur nicht fristgemäß beibringe, erhalte regelmäßig seine Fahrerlaubnis auch dann nicht zurück, wenn die strafgerichtlich verhängte Sperre abgelaufen sei.