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Verkehrsrecht
aktuell:
Bei 1,6
Promille ist medizinisch-psychologisches Gutachten geboten Ein Autofahrer, der mit einem Promillewert von mindestens 1,6 erwischt wird, muss in jedem Fall ein medizinisch-psychologisches Gutachten beibringen. Andernfalls kann ihm der Führerschein dauerhaft entzogen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt in einem in der Fachzeitschrift «Neue Juristische Wochenschrift» veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Gerichte dürften bei 1,6 Promille und mehr davon ausgehen, dass der Betroffene grundsätzlich zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sei (Az.: 15 G 2293/01(V)). Das Verwaltungsgericht bestätigte mit
seinem Beschluss den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis eines
Autofahrers. Der Mann war bei einer Alkoholkontrolle mit einer
Blutalkoholkonzentration von 1,9 Promille aufgefallen. Er war daraufhin
wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs strafgerichtlich
verurteilt worden. Zugleich entschied die Führerscheinbehörde, dass
ihm mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis entzogen werde und er sich
begutachten lassen müsse. Der Autofahrer hielt beides für überzogen. |