| Begriff:
Betriebsübung
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Der Begriff "Betriebsübung" spielt in erster Linie bei der Zahlung von Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und anderen freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers eine Rolle. Eine Betriebsübung entsteht, wenn der Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten (z.B. die Zahlung eines Weihnachtsgeldes) mehrmals wiederholt, so das bei den Beschäftigten objektiv der Eindruck erweckt wird, der Arbeitgeber werde auch weiterhin so verfahren. Der Arbeitgeber muss nicht die Absicht haben, sich längerfristig zu binden. Ausreichend ist, dass die Arbeitnehmer darauf vertrauen konnten auch künftig genauso wie in der Gegenwart behandelt zu werden. Zudem müssen sie mit der Praxis des Arbeitgebers einverstanden sein.
Beim Weihnachtsgeld hält die Rechtsprechung eine dreimalige aufeinanderfolgende Gewährung für ausreichend, wenn der Arbeitgeber nicht bei jeder Zahlung erklärt, dass es sich um eine freiwillige und einmalige Leistung handelt.
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