Begriff: Betriebsvereinbarung

 

Eine "Betriebsvereinbarung" ist eine Abmachung zwischen Betriebsrat (der die innerbetriebliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer ist) und dem Arbeitgeber. Oftmals führt die Mitbestimmung des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten zum Abschluss solcher Betriebsvereinbarungen. § 88 Betriebsverfassungsgesetz lässt zudem "freiwillige" Betriebsvereinbarungen auf den Gebieten zu, auf denen der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht hat.

Betriebsvereinbarungen gelten für alle Betriebsangehörigen und unterliegen einer Billigkeitskontrolle durch die Arbeitsgerichte.

Verstößt die Betriebsvereinbarung gegen den für die Branche geltenden Tarifvertrag, ist sie unwirksam.

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