Begriff: Individuelles Arbeitsrecht

 

Der Begriff "Individuelles Arbeitsrecht" bezeichnet das rechtliche Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und einzelnen Arbeitnehmer. Regelungsgegenstände des individuellen Arbeitsrechts sind z.B. die Begründung des Arbeitsverhältnisses, Informationsansprüche des einzelnen Arbeitnehmers und die Kündigung. Das individuelle Arbeitsrecht ist jedoch nicht losgelöst von dem kollektiven Arbeitsrecht (= Betriebsverfassungsrecht und Tarifvertragsrecht) zu sehen. Vielmehr wird die Zulässigkeit z.B. von individualvertraglichen Vereinbarungen "nach unten hin" von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen und selbstverständlich auch vom Gesetz begrenzt.

nach oben    |    Vorhergehende Seite


© 2000 bei jur.team; alle Rechte vorbehalten.