Begriff: Insolvenz

 

Der Begriff "Insolvenz" meint die Zahlungsunfähigkeit einer Vertragspartei (= Schuldner). Der Begriff ersetzt seit dem 1.1.1999 die Begriffe Konkurs und Gesamtvollstreckung. Geht z.B. ein Betrieb pleite, wird über ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet. Der Antrag auf Durchführung eines Insolvenzverfahrens kann allerdings abgelehnt werden, wenn nicht genügend "Masse" vorhanden ist. Das ist dann der Fall, wenn nicht einmal die Kosten des Verwalters sowie der Abwicklung des Unternehmens durch den Verkaufserlös gedeckt werden können. In ungefähr dreiviertel aller Pleiten ist dies der Fall. 
Die Arbeitnehmer haben dann nur einen Anspruch auf das Insolvenzgeld, das vom Arbeitsamt gezahlt wird.

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