Begriff: Kollektives Arbeitsrecht

 

Der Begriff "Kollektives Arbeitsrecht" bezeichnet das rechtliche Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und allen Arbeitnehmern. Regelungsgegenstände des kollektiven Arbeitsrechts sind z.B. die Einrichtung eines Betriebsrates und das Tarifvertragsrecht. Das kollektive Arbeitsrecht legt neben den gesetzlichen Bestimmungen die Mindestarbeitsbedingungen fest (Tarifvertrag) und kann z.B. in Betriebsvereinbarungen diese Mindestarbeitsbedingungen erweitern.

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