Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen:

Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz

Kann der Arbeitnehmer auf einem anderen leidensgerechten Arbeitsplatz im Betrieb beschäftigt werden, schließt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine krankheitsbedingte Kündigung aus. In diesem Fall führt die Erkrankung nämlich nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblicher Interessen des Arbeitgebers.

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