| Begriff:
Aufgebotsverfahren
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Das Aufgebotsverfahren ist die öffentliche Aufforderung an unbekannte Beteiligte, vor einer beabsichtigten Änderung der Rechtslage Tatsachen anzugeben oder Rechte geltend zu machen. Im Erbrecht hat das Aufgebot den Zweck, unbekannte Nachlassgläubiger zu ermitteln, um so besser einschätzen zu können, inwieweit eine Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten des Erblassers besteht.
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