Begriff: Berliner Testament

 

Mit dem Begriff 'Berliner Testament' ist die inhaltliche Ausgestaltung eines gemeinschaftlichen Testaments gemeint. Die Ehegatten setzen sich gegenseitig als Erben und es wird bestimmt, dass nach dem Tod des Überlebenden der beiderseitige Nachlass als einheitlicher Nachlass an einen Dritten fallen soll. 

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