Begriff: Dreimonatseinrede

 

Die Dreimonatseinrede gibt dem Erben das Recht, die Berichtigung einer Nachlassverbindlichkeit bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach der Annahme der Erbschaft, jedoch nicht über die Errichtung des Inventars hinaus, zu verweigern. Dazu muss er sich auf die Einrede berufen.

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