Begriff: Höferecht

 

Das Höferecht meint das in den alten Bundesländern regional zum Teil recht unterschiedlich ausgestaltete Erbrecht für bäuerliche Höfe. Absicht dieser Vorschriften war und ist es, einen Hof und sein Zubehör als Ganzes zu erhalten. Der Hof soll nur auf einen Erben übergehen, die anderen Erben erhalten dafür Ausgleichsansprüche. Die insoweit getroffenen Sonderregelungen gelten anstelle der gesetzlichen Erbfolge des Bürgerlichen Gesetzbuches.

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