Begriff: Teilungsanordnung

 

Die Teilungsanordnung ist eine letztwillige Verfügung des Erblassers, in der er bestimmt, wie der Nachlass unter den Erben aufzuteilen ist. Sie führt nicht zu einer Verschiebung der wertmäßigen Beteiligung der Erben am Nachlas und löst daher Ausgleichsansprüche unter den Erben aus. Dies kann der Erblasser verhindern, wenn er bestimmt, dass ein Ausgleich nicht stattfinden soll.

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