| Begriff: Vermächtnis
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Das Vermächtnis ist die Zuwendung eines bestimmten Nachlassgegenstandes durch den Erblasser an eine bestimmte Person. Der Begünstigte wird jedoch nicht Erbe. Der durch das Vermächtnis Begünstigte hat gegen den oder die mit dem Vermächtnis Beschwerten einen einklagbaren Anspruch auf Herausgabe des Vermächtnisses. Er kann das Vermächtnis annehmen oder ausschlagen.
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