| Begriff:
Zugewinngemeinschaft
|
Die Zugewinngemeinschaft ist eine Form des
Güterstandes, in dem Ehepartner leben können. Haben die Ehepartner nichts
anderes geregelt, so leben sie automatisch in einer Zugewinngemeinschaft.
Deshalb wird sie auch als gesetzlicher Güterstand bezeichnet.
Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass die Vermögen der Eheleute grundsätzlich
getrennt bleiben. Nur was während der Ehe erarbeitet worden ist, wird nach der
Auflösung der Ehe - also auch beim Tod eines Ehegatten - geteilt. Diese
Aufteilung nennt sich Zugewinnausgleich.
© 2000 bei jur.team; alle Rechte vorbehalten.