Begriff: Zugewinngemeinschaft

 

Die Zugewinngemeinschaft ist eine Form des Güterstandes, in dem Ehepartner leben können. Haben die Ehepartner nichts anderes geregelt, so leben sie automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Deshalb wird sie auch als gesetzlicher Güterstand bezeichnet. 
Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass die Vermögen der Eheleute grundsätzlich getrennt bleiben. Nur was während der Ehe erarbeitet worden ist, wird nach der Auflösung der Ehe - also auch beim Tod eines Ehegatten - geteilt. Diese Aufteilung nennt sich Zugewinnausgleich.

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