Zeitmietvertrag - Überblick
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Die Regelung des Zeitmietvertrages findet sich in §§ 575, 575a BGB.
Nach der Reform des Mietrechts gibt es nunmehr nur noch einen Typ des Zeitmietvertrages: den ohne Kündigungsschutz.
| 1. Voraussetzungen für die Befristung des Mietvertrages | [mehr dazu] |
| 2. Rechtsfolgen, wenn die Befristung zulässig ist | [mehr dazu] |
| 3. Rechtsfolgen, wenn die Befristung unzulässig ist | [mehr dazu] |
| 4. Zeitmietverträge, die vor dem 01.09.2001 geschlossen wurden | [mehr dazu] |
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