| Allgemeine Grundsätze
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Folgende Grundsätze gelten generell hinsichtlich der Betriebskostenabrechnung:
| 1. Was sind eigentlich Betriebskosten und welche
Betriebskosten dürfen umgelegt werden? |
[mehr dazu] |
| 2. Rechte des Vermieters und des Mieters im Überblick | [mehr dazu] |
| 3. Rechte des Mieters im Überblick | [mehr dazu] |
| 4. Rechte des Mieters im Einzelnen: | |
| a) Anspruch auf ordnungsgemäße, verständliche Abrechnung | |
| b) Abrechnung innerhalb angemessener Frist | |
| c) Der Mieter kann in Ruhe prüfen | |
| d) Recht auf Einsicht in Abrechnungsunterlagen | [mehr dazu] |
| e) Ohne ordnungsgemäße Abrechnung keine Nachzahlung | [mehr dazu] |
| 5. Bei der Abrechnung ist zu beachten: | |
| a) Anwendung des richtigen Verteilerschlüssels | [mehr dazu] |
| b) Richtige Verrechnung mit den geleisteten Vorauszahlungen | [mehr dazu] |
| c) Erstellung der BK-Abrechnung grundsätzlich für
ein einzelnes Haus (Ausnahme: Wirtschaftseinheiten) |
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| d) Richtige Abrechnung bei Eigentümerwechsel
und Zwangsverwaltung |
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| e) Beachtung des Gebotes der Wirtschaftlichkeit | |
| f) Darlegungs- und Beweislast bei Unstimmigkeiten | |
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| 6. Zusätzliche Besonderheiten bei Heiz- und Warmwasserkosten | |
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