| Warme Betriebskosten
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Bei den sog. warmen Betriebskosten handelt es sich um die Kosten für Heizung und Warmwasser. Der Gegensatz sind die sog. kalten Betriebskosten.
Die Umlage der warmen Betriebskosten ist in § 27 Absatz 1 iVm Anlage 3 zu § 27 Absatz 1 Zweite Berechnungsverordnung sowie in der Heizkostenverordnung geregelt.
Über sie muss der Vermieter verbrauchsabhängig abrechnen.
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