| Fahrerlaubnisklassen
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| k | ||
| Klasse | Bedeutung | Mindestalter,
Befristungen und Untersuchungen |
| A1 | Krafträder
der Klasse A, Hubraum nicht mehr als 125 ccm, Leistung nicht mehr all 11 kW, (Leichtkrafträder) |
18 16: mit Höchstgeschwindigkeit 80 km/h |
| A | Krafträder Hubraum mehr als 50 ccm oder Höchstgeschwindigkeit größer als 50 km/h, |
25 18: zweijährige Beschränkung auf 26 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg |
| M | Kleinkraftkrafträder
Hubraum nicht mehr als 50 ccm Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 55 km/h Fahrräder mit Hilfsmotor Lastendreiräder mit Erstzulassung bis 2001 in A, A1 und B enthalten |
16 |
| B | Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder-, nicht mehr als 3.500 kg, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz, oder bis zur Höhe des Leergewichts des Zugfahrzeugs, insgesamt aber nicht höher als 3.500 kg | 18
17: im Rahmen der Ausbildung zum Berufskraftfahrer |
| C1 | Kraftfahrzeuge
-ausgenommen Krafträder-, von 3.500 -7.500 kg, nicht mehr als 8
Sitzplätze außer dem Führersitz, auch mit leichtem Anhänger bis 750 kg
Vorbesitz Klasse B |
18
17: im Rahmen der Ausbildung zum Berufskraftfahrer ärztliche Eingangsuntersuchung Befristet bis 50 J., danach alle 5 Jahre ärztliche Untersuchung |
| C | Kraftfahrzeuge
-ausgenommen Krafträder-, ab 3.500 kg, nicht mehr als 8 Sitzplätze
außer dem Führersitz, auch mit leichtem Anhänger bis 750 kg
Vorbesitz Klasse B Schließt C 1 mit ein |
18
17: im Rahmen der Ausbildung zum Berufskraftfahrer Gewerblich über 7,5 t unter 21 nur als Berufskraftfahrer ärztliche Eingangsuntersuchung Befristet bis 50 J., danach alle 5 Jahre ärztliche Untersuchung |
| D1 | Kraftfahrzeuge
-ausgenommen Krafträder-, zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und
nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit leichtem
Anhänger bis 750 kg
Vorbesitz Klasse B
|
18
bei Ersterwerb besonderes arbeitmedizinische Zeugnis oder MPU befristet auf 5 Jahre zur Verlängerung ärztliche Bescheinigung ab 50 J. besonderes arbeitmedizinisches Zeugnis oder MPU |
| D | Kraftfahrzeuge
-ausgenommen Krafträder-, zur Personenbeförderung mit mehr als 8
Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit leichtem Anhänger bis 750
kg
Vorbesitz Klasse B Schließt D1 mit ein |
21
bei Ersterwerb besonderes arbeitmedizinische Zeugnis oder MPU befristet auf 5 Jahre zur Verlängerung ärztliche Bescheinigung ab 50 J. besonderes arbeitmedizinisches Zeugnis oder MPU |
| BE | Zugfahrzeug
Klasse B und Anhänger, die als Kombination nicht unter B fallen
Vorbesitz Klasse B |
18 |
| C1E | Zugfahrzeug
Klasse C1 und Anhänger über 7.500 kg, insgesamt nicht über 12.000 kg,
Gesamtgewicht des Anhängers darf Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht
übersteigen
Vorbesitz Klasse C 1 |
18
17: im Rahmen der Ausbildung zum Berufskraftfahrer Gewerblich über 7,5 t unter 21 nur als Berufskraftfahrer ärztliche Eingangsuntersuchung Befristet bis 50 J., danach alle 5 Jahre ärztliche Untersuchung |
| CE | Zugfahrzeug
Klasse C und Anhänger mit mehr als 750 kg
Vorbesitz Klasse C |
18
17: im Rahmen der Ausbildung zum Berufskraftfahrer Gewerblich über 7,5 t unter 21 nur als Berufskraftfahrer ärztliche Eingangsuntersuchung Befristet bis 50 J., danach alle 5 Jahre ärztliche Untersuchung |
| D1E | Zugfahrzeug
Klasse D1 und Anhänger über 750 kg, insgesamt
nicht über 12.000 kg, Gesamtgewicht des Anhängers darf Leergewicht des
Zugfahrzeugs nicht übersteigen
Vorbesitz Klasse D1 |
21
bei Ersterwerb besonderes arbeitmedizinische Zeugnis oder MPU befristet auf 5 Jahre zur Verlängerung ärztliche Bescheinigung ab 50 J. besonderes arbeitmedizinisches Zeugnis oder MPU |
| DE | Zugfahrzeug
Klasse D und Anhänger von mehr als 750 kg
Vorbesitz Klasse D |
21
bei Ersterwerb besonderes arbeitmedizinische Zeugnis oder MPU befristet auf 5 Jahre zur Verlängerung ärztliche Bescheinigung ab 50 J. besonderes arbeitmedizinisches Zeugnis oder MPU |
| L | Zugmaschinen
der Land- und Forstwirtschaft bis 32 km/h oder Kombination mit Anhänger
bis 25 km/h
in Klasse B enthalten |
16 |
| T | Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h der Land- und Forstwirtschaft, jeweils auch mit Anhängern | 16 |
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Achtung: Besondere
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung |
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