Abmahnung - Welche Verhaltensweisen des Arbeitnehmers sind abmahnungswürdig?

Da die Abmahnung Voraussetzung für eine Kündigung ist, die ihre Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers hat, kommen als Gründe zum einen Störungen im Leistungsbereich und zum anderen Störungen im Vertrauensbereich in Betracht.

1. Störungen im Leistungsbereich

Hier sind zu nennen:

Hinweis:
Eine Kündigung wegen solcher Leistungsstörungen ist auch ohne Abmahnung möglich, wenn eine besonders schwere Pflichtverletzung vorliegt, der Arbeitnehmer zeigt, dass er nicht gewillt ist, sein Verhalten zu ändern oder er sein Verhalten nicht steuern kann.

2. Störungen im Vertrauensbereich

Beispiele hierfür sind:

Hinweis:
Eine Kündigung wegen solcher Vertrauensstörungen ist auch ohne Abmahnung möglich, wenn der Arbeitnehmer sein Verhalten trotz der Kenntnis der Vertragswidrigkeit hartnäckig und uneinsichtig fortsetzt oder mit einer Wiederherstellung des Vertrauens nicht gerechnet werden kann.

nach oben | Vorhergehende SeiteAbmahnung Überblick | Arbeitsrecht Startseite


Alle Rechte vorbehalten; www.internetratgeber-recht.de

Weitere Infos: Erbrecht Familienrecht Kaufrecht Mietrecht Nebenkosten Reiserecht Verkehrsrecht