Aufhebungsvertrag - Besonders wichtige Regelungen

Folgende - stichpunktartig aufgeführte - Regelungen sollten Gegenstand der Überlegungen hinsichtlich des Abschlusses eines Aufhebungsvertrags sein:

1. Anlass / Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Wichtig: Das Arbeitsamt hat die Möglichkeit, das Arbeitslosengeld für 12 Wochen zu sperren, wenn der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag abschließt. Das Arbeitsamt geht nämlich davon aus, dass der Arbeitnehmer nicht gezwungen war, den Aufhebungsvertrag abzuschließen. Ist der Arbeitnehmer also auf Arbeitslosengeld angewiesen, sollte aus dem Aufhebungsvertrag hervorgehen, dass die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zur Vermeidung einer (rechtmäßigen) personen- oder betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgt ist.

2. Beendigungszeitpunkt
3. Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit
4. Resturlaub
5. Vereinbarung einer Abfindung
6. Konkurrenztätigkeit, Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
7. Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung
8. Offenstehende Gratifikationen, Prämien etc.
9. Aufklärungspflichten des Arbeitgebers über Folgen des Aufhebungsvertrags
10. Beteiligung des Betriebsrats
11. Darlehen des Arbeitgebers
12. Dienstwagen
13. Arbeitszeugnis
14. Herausgabe der Arbeitspapiere
15. Kostentragung hinsichtlich der Beratung des Arbeitnehmers

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