Kündigung wegen häufiger Kurzkrankheiten: 

Erhebliche Fehlzeiten

Krankheitsbedingte Fehlzeiten sind nur dann erheblich, wenn sie den im Entgeltfortzahlungsgesetz festgelegten Zeitraum von sechs Wochen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall überschreiten.

nach oben | Vorhergehende SeiteKündigung Überblick | Arbeitsrecht Startseite


Alle Rechte vorbehalten; www.internetratgeber-recht.de

Weitere Infos: Erbrecht Familienrecht Kaufrecht Mietrecht Nebenkosten Reiserecht Verkehrsrecht