Kündigung Arbeitsvertrag - Überblick

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann auf unterschiedliche Weise - die Kündigung ist nur eine Möglichkeit - geschehen:

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Hinweis für Hörgeschädigte

Über den nachstehenden Link finden Hörgeschädigte wichtige Informationen zum Thema Arbeitsrecht in Gebärdensprache. Diese gebärdensprachlichen Informationen werden vom Vibelle-Projekt an der RWTH-Aachen bereit gestellt.

Aktuelle Rechtsprechung (Stand 10. Juni 2010): Die Kündigung einer Supermarktkassiererin wegen Unterschlagung von zwei Leergutbons wurde durch das Bundesarbeitsgericht aufgehoben. Der als "Emmely" bekannten Berliner Kassiererin war nach 31 Dienstjahren fristlos gekündigt worden. Grund: Sie hatte unerlaubt zwei Leergutbons im Wert von 1,30 Euro für sich eingelöst. Ihr Arbeitgeber begründete sein Vorgehen mit einem Vertrauensverlust. Die Richter waren aber der Ansicht, dass das Vertrauen durch das einmalige Delikt nach der langen Betriebszugehörigkeit nicht vollkommen zerstört worden sei. In dem Verhalten läge zwar eine "erhebliche Pflichtwidrigkeit" vor. Diese rechtfertige aber nicht die Kündigung. Zu berücksichtigen sei zudem auch, dass der Schaden relativ niedrig gewesen sei.

Aktuelle Rechtsprechung (Stand 19. Januar 2010): Für Arbeitnehmer, die ihr bestehendes Arbeitsverhältnis schon unter 25 Jahren begonnen haben, gelten ab sofort längere Kündigungsfristen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die entsprechende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 622 Abs. 1 BGB) für jung ins Erwerbsleben eingestiegene Arbeitnehmer verworfen. Grund: Sie stelle eine unzulässige Diskriminierung mit Blick auf das Alter dar. Die Arbeitsgerichte sollen die Regelung nicht mehr anwenden. Mehr Infos zu den Kündigungsfristen lesen Sie hier.

Allgemein zur Beendigung des Arbeitsvertrages:

1. Zum einen endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers. Stirbt der Arbeitgeber, endet das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht. Vielmehr wird es in der Regel mit dessen Erben fortgesetzt.

2. Um das Arbeitsverhältnis zu beenden, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch einen Aufhebungsvertrag abschließen. Der Arbeitsvertrag wird dann im gegenseitigen Einverständnis beendet.

3. Wird der Betrieb stillgelegt, ist zur Beendigung des Arbeitvertrags auch eine sog. betriebsbedingte Kündigung erforderlich.

4. Ein befristetes Arbeitsverhältnis, also ein solches, das für eine bestimmte Zeit eingegangen wird, endet mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums. Einer Kündigung bedarf es dazu nicht.

5. Ein Arbeitsvertrag kann auch unter einer bestimmten Bedingung abgeschlossen werden. In diesem Fall endet er, wenn die Bedingung eintritt. Zulässig ist dies allerdings nur, wenn die Bedingung im Interesse dees Arbeitnehmers liegt, oder der Eintritt der Bedingung vom Willen des Arbeitnehmers abhängt.

6. In der Regel endet ein Arbeitsvertrag aber durch die Kündigung des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers.

Zum Thema "Kündigung Arbeitsvertrag" soll hier folgendes behandelt werden:

1. Kündigung vor Beschäftigungsbeginn [mehr dazu]
2. Kündigung des Arbeitgebers  
    a) Fristlose K. [mehr dazu]
    b) Ordentliche K. [mehr dazu]
    c) Kündigungsschutz bei Massenentlassungen [mehr dazu]
3. Kündigung des Arbeitnehmers  
    a) Außerordentliche K. [mehr dazu]
    b) Ordentliche K. [mehr dazu]

Häufig gefragte Themen im Zusammenhang mit der Kündigung des Arbeitsvertrages sind die Abmahnung durch den Arbeitgeber, die Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Frage nach einem Arbeitszeugnis.

Informationen zum Thema Kündigung Mietvertrag finden Sie hier.

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