Der Arbeitgeber kann
das Arbeitsverhältnis kündigen, wenn der Arbeitnehmer die Arbeit verweigert.
Verweigert der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung beharrlich, kann sogar eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommen.
nach oben | Vorhergehende Seite | Kündigung Überblick | Arbeitsrecht Startseite
Alle Rechte vorbehalten; www.internetratgeber-recht.de
Weitere Infos: Erbrecht Familienrecht Kaufrecht Mietrecht Nebenkosten Reiserecht Verkehrsrecht