Verhaltensbedingte
Kündigung: Voraussetzungen
Eine
verhaltensbedingte Kündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn
- ein
pflichtwidriges schuldhaftes Verhalten des Arbeitnehmers vorliegt,
- auch
in Zukunft die Besorgnis von Vertragsstörungen besteht (= negative
Prognose), wobei einer Abmahnung als Grundlage einer solchen Prognose
besondere Bedeutung zukommt,
- keine
Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz besteht,
und
- das
Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses das
Fortsetzungsinteresse des Arbeitnehmers überwiegt.
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