Fernabsatzverträge - Rechte des Verbrauchers

 

Wie ein Vertrag beim Kauf im Internet zustandekommt, wurde bereits unter dem Thema "Abschluss des Kaufvertrages" erläutert. An dieser Stelle soll nun erläutert werden, welche zusätzlichen Rechte der Verbraucher beim Kauf über das Internet hat. Die gleichen Rechte gelten übrigens auch für andere mit Fernkommunikationsmitteln (Telefon, Katalogkauf etc.) abgeschlossene Verträge. Die entsprechenden Regelungen finden sich in § 312b ff BGB.

Folgende Themen sollen an dieser Stelle behandelt werden:

1. Was sind ein Fernabsatzvertrag und Fernkommunikationsmittel? [mehr dazu]
2. Worauf finden die §§ 312 b ff BGB keine Anwendung? [mehr dazu]
3. Informationspflichten des Unternehmers [mehr dazu]
4. Zeitpunkt der Information des Verbrauchers [mehr dazu]
5. Zusätzliche Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr [mehr dazu]
6. Widerrufsrecht des Verbrauchers [mehr dazu]
7. Folgen des Widerrufs [mehr dazu]
8. Rückgaberecht des Verbrauchers [mehr dazu]

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