Abschluss Kaufvertrag ab 01.01.2002 - Rechte im Überblick

 

Wurde der Kaufvertrag nach dem 31.12.2001 geschlossen und hat die Kaufsache einen Fehler/Mangel, stehen dem Käufer bestimmte Rechte gegen den Verkäufer zur Verfügung.

1. Der Käufer hat zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 Abs. 1 BGB) und zwar wahlweise als

2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, verweigert der Verkäufer sie oder ist dem Käufer die Nacherfüllung nicht zumutbar, kann der Käufer

3. Wichtig ist, dass der Anspruch auf Nacherfüllung Vorrang vor den unter 2. genannten Rechten hat. Soll heißen: Die unter 2. genannten Rechte kann der Käufer erst dann wahrnehmen, wenn er dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat und diese Frist erfolglos verstrichen ist.

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