Einbauten des Mieters - Überblick

Immer wieder stellt sich die Frage, welche Veränderungen (insbesondere Einbauten) der Mieter an der Mietsache vornehmen darf. Der Grund kann hierfür kann darin liegen, dass die Mietsache überhaupt erst zum vertragsgemäßen Gebrauch hergerichtet werden muss oder einfach darin, dass der Mieter die Wohnung mehr "nach seinem Sinn" gestalten möchte.

Folgende Themen sollen an dieser Stelle behandelt werden:

1. Einbauten ohne Zustimmung des Vermieters [mehr dazu]
2. Einbauten nur mit Zustimmung des Vermieters [mehr dazu]
3. Beseitigung bei Beendigung des Mietverhältnisses [mehr dazu]
4. Kostenerstattung, wenn Aufwendungen getätigt wurden. [mehr dazu]

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