Zeitmietvertrag - Überblick

 

Die Regelung des Zeitmietvertrages findet sich in §§ 575, 575a BGB.

Nach der Reform des Mietrechts gibt es nunmehr nur noch einen Typ des Zeitmietvertrages: den ohne Kündigungsschutz.

1. Voraussetzungen für die Befristung des Mietvertrages [mehr dazu]
2. Rechtsfolgen, wenn die Befristung zulässig ist [mehr dazu]
3. Rechtsfolgen, wenn die Befristung unzulässig ist [mehr dazu]
4. Zeitmietverträge, die vor dem 01.09.2001 geschlossen wurden [mehr dazu]

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