Rechte des Vermieters im Überblick

 

1. Zahlt der Mieter nach Erhalt der ordnungsgemäßen Abrechnung die geforderte Nachzahlung nicht, so kann der Vermieter klagen bzw. zunächst das Mahnverfahren betreiben.

2. Zahlt der Mieter die geforderte (angemessene) Vorauszahlung nicht, so hat der Vermieter die unter 1. genannten Möglichkeiten.

3. Umstritten ist, ob der Vermieter dem Mieter (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) in den oben genannten Fällen fristlos kündigen darf. Für die offene Nachzahlung hat das OLG Koblenz RE (WuM 84, 269) entschieden, dass dies nicht möglich ist, da diese keine Mietschuld im Sinne des § 554 BGB sei.

4. Erhöhen sich die Betriebskosten, hat der Vermieter das Recht die Miete durch einseitige Erklärung zu erhöhen (bei Zahlung einer Nebenkostenpauschale sehr umstritten; siehe dazu Rubrik 'Erhöhung der Pauschale' unter 'kalte Betriebskosten').

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