Geschwindigkeitsbegrenzer

 

 

  laufende Nr. Verstoß Regelsatz/EUR Punkte
VVwV BKatV
  134a - Als Halter den Geschwindigkeitsbegrenzer in den vorgeschrieben Fällen nicht prüfen Lassen, wenn seit fällig gewordener Prüfung nicht mehr als ein Monat vergangen ist 25
  134b - Bescheinigung über die Prüfung des Geschwindigkeitsbegrenzers nicht mitgeführt oder nicht ausgehändigt 10
  - 64a Kraftfahrzug in Betrieb genommen, das nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war oder den Geschwindigkeitsbegrenzer auf unzulässige Geschwindigkeit eingestellt oder nicht benutzt, auch wenn es sich um ein ausländisches KfZ handelt 50 / 3
  - 64b Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges angeordnet oder zugelassen, das nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war oder den Geschwindigkeitsbegrenzer auf unzulässige Geschwindigkeit eingestellt war oder nicht benutzt wurde 75 / 3
  - 64c Als Halter den Geschwindigkeitsbegrenzer in den vorgeschrieben Fällen nicht prüfen lassen, wenn seit fällig gewordener Prüfung mehr als ein Monat vergangen ist 40 / 2

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